Arbeitsstunden

Herren und Damen jeweils 8 Stunden.

Der Satz für nichtgeleistete Arbeitsstunden beträgt 10 Euro pro Stunde. Die Herren müssen von Ihren 10 Arbeitsstunden 3 Pflichtstunden für die Platzsanierung bzw. Stilllegung leisten.

Als Arbeitsstunden wird geduldet:

  • 1 Kuchen = 1 Stunde / 1 Torte = 1,5 Stunde / 1 Salat = 1 Stunde
  • 1 Betreuung Jugend (Heimspiele) = 3 Stunden (Absprache Verantwortlichen)
  • 1 Betreuung Jugend (Auswärtsspiele) = max. 3 Stunden (Absprache Verantwortlichen)
  • 1 Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen = Dauer des Dienstes
  • 1 Putzdienst = max. 2,5 Stunden

 

Regelungen:

Wer Arbeitsstunden leisten muss:

  • Alter 18 bis 65

 

Befreit ist:

  • Unter 18 Jährige, bis zu dem Jahr in dem man das 18. Lebensjahr erreicht
  • Auszubildende und Studenten bis 21
  • Passivmitglieder
  • nach Antrag zur Arbeitsstundenbefreiung mit Begründung durch unterstehendes Formular (Beispiel: Abwesenheit, tanzjährlich keine Nutzung der Tennisanlage, Erkrankung/Verletzung etc.)

 

Arbeitsstundenbefreiung