Arbeitsstunden
Herren und Damen jeweils 8 Stunden.
Der Satz für nichtgeleistete Arbeitsstunden beträgt 10 Euro pro Stunde. Die Herren müssen von Ihren 10 Arbeitsstunden 3 Pflichtstunden für die Platzsanierung bzw. Stilllegung leisten.
Als Arbeitsstunden wird geduldet:
- 1 Kuchen = 1 Stunde / 1 Torte = 1,5 Stunde / 1 Salat = 1 Stunde
- 1 Betreuung Jugend (Heimspiele) = 3 Stunden (Absprache Verantwortlichen)
- 1 Betreuung Jugend (Auswärtsspiele) = max. 3 Stunden (Absprache Verantwortlichen)
- 1 Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen = Dauer des Dienstes
- 1 Putzdienst = max. 2,5 Stunden
Regelungen:
Wer Arbeitsstunden leisten muss:
- Alter 18 bis 65
Befreit ist:
- Unter 18 Jährige, bis zu dem Jahr in dem man das 18. Lebensjahr erreicht
- Auszubildende und Studenten bis 21
- Passivmitglieder
- nach Antrag zur Arbeitsstundenbefreiung mit Begründung durch unterstehendes Formular (Beispiel: Abwesenheit, tanzjährlich keine Nutzung der Tennisanlage, Erkrankung/Verletzung etc.)